
Seit 1994 erstellen wir Statische Berechnungen, Schall- und Wärmeschutznachweise für die verschiedensten Objekte von Carports über Wohnhäuser bis hin zu Sport- oder Industriehallen.
Der Geschäftsführer ist in mehreren Bundesländern bauvorlageberechtigt bzw. in die Liste der von der Prüfung der bautechnischen Nachweise befreiten Personen eingetragen, so dass von uns erstellte Bauvorlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Bauanzeigeverfahren dort prüfbefreit sind.
Für kleinere Objekte können wir auch selbst die Bauantragstellung übernehmen.